Vorratsdaten: Es wird ernst

Vorratsdaten: Es wird ernst

 
Fotocredit: SXC
 

Heuer steht die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich an. Die entsprechende Richtlinie der EU harrt der Umsetzung, der gläserne Mensch droht Wirklichkeit zu werden.

Nachdem es zuletzt ein bisschen ruhig um die Vorratsdatenspeicherung geworden ist, wird es dieses Jahr ernst mit deren Umsetzung. Die EU-Richtlinie zur Data Retention verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, Kommunika-
tionsdaten in Telefonnetzen und dem Internet inklusive E-Mails mindestens sechs Monate lang zu speichern.

Schnüffeln und speichern
Im Klartext: Es wird geschnüffelt und gespeichert, wer mit wem wie lange telefoniert, und von wem wohin Textnachrichten oder elektronische Post geschickt wird. Zusätzlich werden neben den statischen auch die dynamischen IP-Adressen gespeichert. Nicht gespeichert werden die Inhalte der Kommunikation, heißt es, sondern nur die Grunddaten. Der behördliche Zugriff auf die Daten ist formal nur bei Verdacht einer schweren Straftat und abgesehen von Notfällen oder „Gefahr im Verzug“ nur mit richterlichem Befehl möglich.

Gesetzesentwurf wird geprüft
Man muss dem heimischen Infrastrukturministerium zu Gute halten, dass es mit der Umsetzung der Richtlinie keine Eile hatte. Diese stammt nämlich aus dem Jahr 2006, und die EU-Kommission musste erst eine Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Österreich einreichen. Nun ist der entsprechende Gesetzesentwurf jedenfalls in die Begutachtung geschickt worden und dürfte in den nächsten Monaten das Parlament passieren.

Eine Kostenfrage
An Kritik mangelt es nicht. Laut Arbeitsgemeinschaft Datenschutz (Arge Daten) bestehen in Österreich rund 12 bis 14 Millionen Telefonanschlüsse (inklusive Handys), die etwa 30 bis 40 Milliarden Telefonanrufen pro Jahr entsprechen. Rund 40 Milliarden Mails werden jährlich verschickt. Die Kosten der Überwachung werden auf „einige hundert Millionen bis zu einer Milliarde Euro“ geschätzt. Der Steuerzahler muss überdies für den dafür zu erbringenden Kostenersatz für die Telekom-Unternehmen aufkommen.

Stellungnahme
Der Österreichische Datenschutzrat hat das Justiz- und das Innenministerium ersucht, schriftlich zum Begutachtungsentwurf des Infrastrukturministeriums über die Vorratsdatenspeicherung Stellung zu nehmen, bevor die Begutachtung abgeschlossen wird. „Infrastrukturministerin Doris Bures ist im Rahmen der notwendigen Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung den einzig vernünftigen Weg gegangen und hat das Ludwig Boltzmann-Institut für Menschenrechte mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes beauftragt“, sagt SPÖ-Abgeordneter Johann Maier, der zugleich auch Vorsitzender des Österreichischen Datenschutzrates ist.

Arge-Chef entrüstet
„Die Speicherung des Telefonier- und Internetverhaltens aller Bürger ist die erste präventivstaatliche Maßnahme“, wettert dagegen Arge Daten-Chef Hans Zeger. „Sie gefährdet die Grundfunktionen modernen Zusammenlebens, wie etwa unbeobachtet Ideen zu entwickeln und zu wirtschaften.
Österreich zeigt sich wild entschlossen, Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit aufzugeben und erlaubt den billigen Sieg des Fundamentalismus“.

Zeger zieht eine Parallele zur verblichenen DDR: „Die neuen Vorratsdatensammlungen stellen Bürger präventiv unter Generalverdacht. Erstmals seit Ende des DDR-Regimes wird in Europa die vorbeugende Datensammlung aller Bürger zu ausschließlich sicherheitspolitischen Zwecken installiert.“

„Unschuldsvermutung adé“
Ein wesentlicher Teil der Rechtstaatlichkeit sei die Unschuldsvermutung und die Garantie, solange unbeobachtet von polizeilicher Überwachung leben zu können, solange kein unmittelbarer Verdacht eines persönlichen kriminellen Fehlverhaltens besteht, argumentiert Zeger. Die Vorratsdatenspeicherung kehre die Unschuldsvermutung jedoch um. Jeder Bürger müsse in Zukunft damit rechnen, dass sein Internet- oder Telefonierverhalten ein verdächtiges Muster hat, und er werde dann beweisen müssen, dass er zu Unrecht beschuldigt wird.

Eine weitere Unklarheit besteht darin, wie es um die Berufsgeheimnisse von Anwälten, Journalisten, Ärzten etc. steht. Der Österreichische Journalistenclub ÖJC befürchtet nämlich eine „Aushöhlung des Redaktionsgeheimnisses“.

Betroffene Berufsgruppen
„Für Journalisten und Redaktionen wäre der Schutz ihrer Informanten und Quellen kaum noch möglich, besonders im investigativen Journalismus, bei dem es um das Aufdecken brisanter Aktionen und Machenschaften geht“, klagt ÖJC-Präsident Fred Turnheim.

Auch den Rechtsanwälten ist die Vorratsdatenspeicherung nicht geheuer. Bereits bestehende Überwachungsmaßnahmen müssten auf deren Sinnhaftigkeit und Effektivität hin evaluiert und dürften nicht ohne konkreten Verdacht eingesetzt werden, argumentiert der Berufsverband. Derzeit gebe es keinen Hinweis, dass flächendeckende Videoüberwachung und Datenspeicherung zu einer Verbesserung der Sicherheit führten, sagt der Präsident des Rechtsanwaltskammertages, Gerhard Benn-Ibler.

[…]

Februar 2010 / Arno Maierbrugger

Den gesamten Artikel lesen Sie in der Februar-Ausgabe des pfm-Magazins.

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